I. Allgemeines und Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Räumungen, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Geschäftsauflösungen, Entsorgungen Hausmeistertätigkeiten, Reinigungsarbeiten und Container Stellungen zwischen der Bruno Caroppo & Oleg Maier GbR (C&M Räumung GbR) (im Folgenden: Auftragnehmer genannt) und dem Kunden / der Kundin (im Folgenden: Auftraggeber genannt) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
II. Vertragsvereinbarung und Vertragsschluss
Die Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung sowie eine Vor-Ort-Besichtigung zustande. Alle Angebote der Bruno Caroppo & Oleg Maier GbR (C&M Räumung GbR) sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer ist zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebots an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Auftraggebers ( schriftlich per E-Mail, WhatsApp oder Post) und durch den Erhalt der Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer zustande. Eine mündliche Nebenabrede besteht nicht. Alle weiteren Vereinbarungen sind schriftlich in der Auftragsbestätigung mit aufzunehmen. Bei den durch den Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen (außer bei Reinigungsarbeiten oder Hausmeistertätigkeiten) sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn der Tätigkeiten des Auftragnehmers sowie die Schlüsselübergabe sicherzustellen. Alle sich noch zu diesem Zeitpunkt in dem zu räumenden Objekt befindlichen Sachen und Gegenstände bei Übergabe des Objektes an den Auftragnehmer gehen in den Besitz des Auftragnehmers über. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen.
III. Leistungsbeschreibung - Auftragsumfang
Das Unternehmen Bruno Caroppo & Oleg Maier GbR (C&M Räumung GbR) , führt Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen, Räumungen und Rückbau (teilweise oder vollständig) von Wohnungen und Häusern sowie Gewerbeimmobilien durch. Ebenfalls bietet die Bruno Caroppo & Oleg Maier GbR (C&M Räumung GbR) Hausmeistertätigkeiten und Reinigungsdienstleistungen sowie die Vermittlung von Containern an. Der Auftragnehmer wird bei allen beauftragten Leistungen die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchführen und das Objekt besenrein an den Auftraggeber übergeben.
IV. Eigentumsübergang und Haushaltsauflösung
Bei der Beauftragung von Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen gehen alle sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Mit der Bestätigung des Auftrags und den Erhalt der Auftragsbestätigung versichert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer aller Gegenstände ist, die sich im zu räumenden Objekt befinden und dieser sodann zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände befugt ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und insbesondere alle Wertgegenstände (zum Beispiel Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Ein etwaiger entstandener Schaden, z.B. durch Verkauf oder Entsorgung des Gegenstandes, ist durch den Auftragnehmer nicht zu übernehmen und kann durch den Auftraggeber im Nachhinein nicht geltend gemacht werden.
V. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch ihn beauftragte Dritte erfüllen zu lassen.
VI. Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt vom Auftragnehmer nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, Epidemien, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Dieses berechtigt den Auftragnehmer dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
VII. Preise
Die Preise bemessen sich nach der Größe des Objektes und dem jeweiligen Aufwand in EURO. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten schriftlichen und vertraglichen Fixierung. Alle Preise gelten inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ( außer bei gültiger Kleinunternehmerregelung im Sinne von §19 UStG), inklusive der anfallenden gewerblichen Entsorgungskosten und ausschließlich des in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preises. Ebenfalls im Preis enthalten sind die Anfahrtskosten sowie die Angebotserstellung.
VIII. Abnahme und Übergabe
Die Abnahme und die Übergabe des zu räumenden Objektes der vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistung ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Auftraggeber oder einer von ihm befugten Person schriftlich zu bestätigen.
IX. Zahlung
Alle erbrachten Werkleistungen sind nach Beendigung der Auftragsarbeiten in voller Höhe in bar oder per Überweisung fällig und nach Zeitangabe der Rechnung zu zahlen. Ratenzahlungen sind gesondert in einem schriftlichen Vertrag (Ratenzahlungsvereinbarung) festzuhalten. Weitere Zahlungsarten bzw. gesonderte Vereinbarungen benötigen immer der Schriftform sowie einer Fixierung in der Auftragsbestätigung oder einem gesondert zu schließenden Vertrag.
X. Kündigung
Die Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber ist nach erfolgter Auftragserteilung nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber – spätestens bis zum 7. Werktag vor dem Auftragstermin - werden entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn in der Höhe von 40 % der vereinbarten Vergütung fällig. Dem Auftraggeber bleibt hier der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag früher als vor dem 7. Werktag vor dem Auftragstermin, so berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Pauschale in der Höhe von 20 % des vereinbarten Preises. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
XI. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Räumung sowie Reinigung und Hausmeistertätigkeit, die fachgerechte Entsorgung aller sich im zu räumenden Objekt befindlichen Gegenstände. Weist eine der durchgeführten Arbeiten dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach der vom Auftraggeber unterzeichneten Abnahme der Arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
XII. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in dem Objekt/ Immobilie nach der Räumung befindlichen An-und Einbauten, insbesondere für die Wände, Fußböden (PVC/Holz, Fliesen, etc.), Schlösser, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel oder sonstige Beschädigungen aller Art. Nach Auftragserteilung können für geräumte sowie entsorgte Gegenstände keine Schadensersatzansprüche gestellt und geltend gemacht werden. Es werden alle Gegenstände entsorgt oder gesondert verkauft, d.h., das zu räumende Objekt wird besenrein an den Auftraggeber oder an einen von ihm Bevollmächtigten übergeben.
XIII. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand aller sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Heidelberg.
XIV. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und der Bruno Caroppo & Oleg Maier GbR bestehenden Vertragsverhältnisses verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber hiervon Kenntnis erlangt hat oder von dem Anspruch der begründenden Umstände und der Person des Schuldners oder des Auftraggebers ohne grobe Fahrlässigkeit eine solche Kenntnis erlangen musste. Unabhängig von einer solchen Kenntnis des Auftraggebers tritt die Verjährung jedoch spätestens sechs Jahre nach Beendigung des Auftrages ein.
XV. Drittwirkung
§ 334 BGB findet Anwendung, d. h., die Haftungsbegrenzung der Auftragsbestätigung gilt auch gegenüber dem Dritten bei Verträgen zugunsten oder mit Schutzwirkung zugunsten eines Dritten. Der Haftungshöchstbetrag steht sämtlichen - auch künftigen - Anspruchsberechtigten gemeinsam nur einmal zu.
XVI. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Delikt
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder dem Produkthaftungsgesetz.
XVII. Schlussbestimmung – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile davon unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung haben die Parteien (Auftragnehmer und Auftraggeber) eine Regelung zu treffen, die sie unter Berücksichtigung von Treu und Glauben in Kenntnis der Unwirksamkeit dieser Bestimmung getroffen hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
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